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Corona-Maßnahmen in Thüringen2020-04-03T13:47:08+02:00

Corona-Maßnahmen in Thüringen

Corona-Soforthilfe & Maßnahmen

Die Maßnahmen in Thüringen Überblick.

Stand: 31.03.2020

Corona-Soforthilfe für das Bundesland Thüringen

(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Thüringen getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktions­einbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Thüringen umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.

Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Thüringen weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informations­angebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.

Maßnahmen für Unternehmen in Thüringen

zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

Corona-Soforthilfe vom Land Thüringen (Direktzuschuss Thüringen, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Thüringen eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.

Höhe:

Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:

  • 5.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
  • 10.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
  • 20.000 Euro bei bis zu 25 Beschäftigten
  • 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!

Voraussetzungen:

  • Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist.
  • Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90.
  • Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten

Beantragung:

Per Post an Thüringer Aufbaubank
Antragsformular: Antrag-Thüringen

Quelle:

Thüringer Aufbaubank

Hilfen der Landesbank in Thüringen

Um die Unternehmen in Thüringen vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Thüringer Aufbaubank die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.

Kredite der Landesbank Thüringer Aufbaubank (Liquiditätshilfen):

  • Erhöhung des maximalen Darlehensbetrag auf 2 Mio. Euro (zuvor max. 1 Mio. Euro)
  • Corona Spezial:
    bis zu 50.000 Euro Gesamtdarlehenssumme können im Rahmen des Konsolidierungsfonds zu 0 % finanziert werden
    Darlehenslaufzeit max. 10 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei

Voraussetzungen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
  • Hausbankerklärung:Sofern diese nicht vorgelegt werden kann, ist zumindest eine Erklärung der Hausbank erforderlich, dass die Hausbank aktuell eine Finanzierung nicht gewähren kann.
  • Konzept:Im vom Unternehmen vorzulegenden Konzept sind die aktuellen wirtschaftlichen Probleme nachvollziehbar darzulegen (Beschreibung der aktuellen Unternehmenssituation) und ein Ausblick zu geben, welche wirtschaftliche Entwicklung bei sich normalisierenden Umständen nach der Corona-Krise erwartet wird. Die Liquiditätsplanung ist nur für den Zeitraum der geplanten finanziellen Unterstützung zu erstellen.
  • Jahresabschlüsse:Vorzulegen sind der Jahresabschluss 2018 sowie weitere Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Jahr 2019 (z. B. BWA per 12/2019) aus denen erkennbar ist, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bereits in 2019 und den ersten Wochen des Jahres 2020 wesentlich verschlechtert haben.

Beantragung:

direkt über die Thüringer Aufbaubank

Quelle:

Thüringer Aufbaubank

Weitere Corona-Sofortmaßnahmen

Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise

Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!

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Beratung in der Corona-Krise

Über uns

Als Unternehmens­beratung mit den Beratungs­­schwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungs­­portfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.

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Leistungen

Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:

Einschätzung der Lage

Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

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Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme

Corona-Krise Kompaktberatung

Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungs­empfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.

Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte

Unternehmensberatung in der Corona-Krise

Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangs­situationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungs­projekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90  % Förderung möglich).

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Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften

Erstellung von Business- und Finanzplan

Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschafts­bank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungs­strategie.

Aktuelles zur Corona-Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Krise, Handlungsmaßnahmen und Förderprogramme.

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100%-Förderung von Beratungskosten

3. April 2020|

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Den negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf kleine und mittelständische Unternehmen muss schnell entgegengewirkt werden.

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