Corona Beratungsförderung

Bis zu 90% Beratungsförderung vom BAFA

Von Corona-betroffene Unternehmen erhalten vom BAFA bis zu 3.200 € Beratungsförderung, um Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens einleiten zu können.

Stand: 15.06.2020

Die BAFA-Beratungsförderung erleichtert die Inanspruchnahme von Unternehmens­beratungs­leistungen.

Mit einem Unternehmensberater Probleme beseitigen und den Betrieb sichern.

Die Auswirkungen des Corona-Virus haben viele kleine und mittelständische Betriebe erreicht – Umsatzeinbrüche, Produktionseinbußen und Liquiditätsprobleme sind häufig die Folge. Die Corona-Sofortzuschüsse sind meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und decken in der Regel nur einen kleinen Teil des entstandenen Schadens. Tatsächlich soll der Zuschuss auch nur dazu dienen, die kurzfristigen Liquiditätsengpässe zu beseitigen und in der Zwischenzeit weitere Maßnahmen einzuleiten (wie z.B. Hilfskredite erlangen), die dem Unternehmen mittelfristig helfen.

Die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise sind dabei noch gar nicht richtig abzusehen. In einigen Branchen wird es Veränderungen geben, auf die Unternehmen mit Anpassungen im Portfolio, der Vertriebsstrategie und der Unternehmensplanung reagieren müssen. Diese Anpassungsmaßnahmen sollten mit Bedacht ausgeführt werden. Hier bei kann ein Unternehmensberater eine wertvolle Unterstützung sein, da er, bei entsprechender Spezialisierung, das nötige Fachwissen und einen umfangreichen Erfahrungsschatz mitbringt. Die Erfolgswahrscheinlichkeit steigt somit maßgeblich. Daher wird eine solche Beratung (auch Corona-Beratung) mit staatlicher Hilfe durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.

Bis zu 3.200 € Förderung vom BAFA. Bis zu 90% Kostenübernahme.

Für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind, gibt bis zu 3.200 € Zuschuss zur Beratung! Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten dabei 90% Förderung der Beratungskosten bis zu einem maximalen Betrag von 2.700 €. Dabei muss das Unternehmen sich in Schwierigkeiten nach Definition der Rahmenrichtlinie befinden:

  • Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel sind in Folge aufgelaufener Verluste verloren gegangen
  • Unternehmen die sich zwar nicht aktuell, aber in naher Zukunft wie z.B. aufgrund des Wegfalls eines Großkunden, in einer Schieflage befinden werden

Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können dennoch die BAFA-Beratungsförderung in Anspruch nehmen, wenn sie zu den Jung- oder Bestandsunternehmen gehören. Jungunternehmen sind nicht älter als 2 Jahre und erhalten folgende Förderung:

  • 50 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Leipzig, jedoch ohne Region Lüneburg). Bis zu 4.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Gründer einen Zuschuss von bis zu 2.000 € erhalten.
  • 60 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in der Region Lüneburg). Bis zu 4.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Gründer einen Zuschuss von bis zu 2.400 € erhalten.
  • 80 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in den neuen Bundesländern (Ausnnahme Leipzig). Bis zu 4.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Gründer einen Zuschuss von bis zu 3.200 € erhalten.

Bestandsunternehmen bestehen länger als 2 Jahre und erhalten folgende Förderung im Rahmen des BAFA-Programms:

  • 50 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Leipzig, jedoch ohne Region Lüneburg). Bis zu 3.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Unternehmer einen Zuschuss von bis zu 1.500 € erhalten.
  • 60 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in der Region Lüneburg). Bis zu 3.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Unternehmer einen Zuschuss von bis zu 1.800 € erhalten.
  • 80 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in den neuen Bundesländern (Ausnnahme Leipzig). Bis zu 3.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Unternehmer einen Zuschuss von bis zu 2.400 € erhalten.

Hinweis: die vorherige Richtlinie des BAFA, bei dem bis zu 100% bzw. bis zu 4.000 € Beratungskosten gefördert wurden, ist mittlerweile eingestellt worden. Es werden keine neuen Förderungen mehr in Aussicht gestellt. Stattdessen stehen die o.g. Fördermöglichkeiten des BAFA zur Verfügung und werden weiterhin bewilligt.

Wir können Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmer in Schwierigkeiten, Existenzgründer und Unternehmen, die wachsen wollen. In mehreren hundert Beratungen haben wir unterschiedlichste Ausgangspositionen und Beratungsziele in diversen Branchen bearbeitet und kennen die Bedürfnisse unserer Mandanten genau. Wir sind für verschiedenste Beratungsprogramme akkreditiert – so auch für das BAFA-Programm, durch das eine bis zu 90%ig-geförderte Beratung ermöglicht wird. Sei es die Erstellung eines Business- und Finanzplans für die Bank, um weitere Darlehen zu erhalten, der Aufbau einer Finanzierungsstrategie, der Umbau des Portfolios oder die Neuausrichtung des Marketings. Wir können Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen! Sprechen Sie uns an!

Was und welche Beratungsthemen werden gefördert?

Die Themen in BAFA-geförderten Corona-Beratung sind vielfältig

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es sind weitere Beratung- und Coachingthemen möglich.

Corona-Beratung (BAFA-Beratung) Antragsprozess

So beantragen Sie die BAFA-Beratungsförderung für Corona-betroffene Unternehmen

1. Online-Antragsportal des BAFA öffnen
Klicken Sie auf diesen Link: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

2. Allgemeine Fragen zum antragsstellenden Unternehmen
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise hervorgerufen wurde. Anschließend wählen Sie aus, ob Sie ein Jungunternehmen sind (Betriebsalter kleiner als zwei Jahre) oder es sich um ein Bestandsunternehmen handelt.

3. Antrag ausfüllen
Machen Sie nun Angaben zu Ihrem Unternehmen und geben Sie die Daten zum Geschäftsführer / Inhaber des Unternehmens ein.

4. Leitstelle auswählen
Wählen Sie nun eine Leitstelle für die Bearbeitung des Online-Antrags aus. Die Auswahl der Leitstelle kann unabhängig von Ihrer Branche erfolgen und hat keinen Einfluss auf die Beratungsförderung. Aufgrund der Spezialisierung ist für Dienstleister im Bereich Gastronomie / Hotellerie die Interhoga und für Handwerksunternehmen der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfehlenswert.

5. BAFA-ID eingeben
Geben Sie nun die BAFA-ID für die Grow Business GmbH ein. Diese lautet „135112“. Anschließend tragen Sie als durchführenden Berater „Tobias Dombrowski“ ein. Sollte ein anderer Berater aus unserem Hause Ihr Beratungsprojekt leiten, tragen Sie bitte dessen Namen ein.

6. Unternehmensdaten & Wirtschafts­zweigk­lassifikationen eingeben
Im folgenden Schritt werden Unternehmensdaten abgefragt. Zunächst müssen Sie die Wirtschaftszweigklassifikation eintragen. Diese besteht aus 4 Ziffern. In dieser Datei finden Sie als Hilfestellung eine Vorauswahl der Wirtschaftszweigklasse. Tragen Sie die ersten beiden Ziffern aus dem PDF-Dokument ein. Anschließend können Sie aus einer Detailauswahl den Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens auswählen. Bestätigen Sie anschließend die nachfolgenden Fragen.

7. Angaben zur Größe des Unternehmens tätigen & Erklärungen abgeben
Sofern Sie bilanzieren und demnach eine Bilanzsumme vorweisen können, tragen Sie die Summe in das jeweilige Feld ein. Bilanzieren Sie nicht, dann lassen dieses Feld leer. Tragen Sie zudem die Umsatzerlöse in das nächste Feld ein. Sollten Sie ein neu gegründetes Unternehmen sein (ohne festgestellte Umsatzerlöse), schätzen Sie die Umsatzerlöse für das aktuelle Geschäftsjahr und tragen Sie diese ein. Anschließend müssen Sie die nachfolgenden Erklärungen tätigen und auf „Weiter“ klicken.

8. Kurze Erklärung erstellen, wie Ihr Unternehmen von „Corona betroffen“ ist
Erstellen Sie ein kurzes Dokument aus dem hervorgeht, wie Ihr Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist. Das Dokument muss als PDF hochgeladen werden. Klicken Sie dann auf „Weiter zur Übersicht“. Sie können im letzten Schritt Ihre Eingaben noch einmal prüfen und ggf. korrigieren.

9. Antrag absenden
Klicken Sie nun auf „Absenden“. Sie können jetzt eine Kopie Ihres Antrag als PDF herunterladen. Speichern Sie diese Datei für mögliche Rückfragen ab. Sie erhalten in Kürze ein Informationsschreiben des BAFA, aus dem hervorgeht, dass Sie nun mit der Beratung beginnen können. Sie können uns jetzt als Beratungsunternehmen beauftragen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Beratung im Rahmen der BAFA-Corona-Hilfe?

Nach der Antragstellung und Beratung

  • Die Beratung kann nach Erhalt des Bestätigungsschreibens des BAFA beginnen und muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
  • Bei Beratungen, die über die max. Fördersumme hinausgehen, müssen Sie den Überhang selbst tragen.
  • Der Abrechnungsprozess erfolgt online – wir haben dazu eine Anleitung für Sie vorbereitet.
  • Die Abrechnung erfolgt zwischen Berater und Mandant. Sie müssen die Beratungskosten vorstrecken und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung ausgezahlt.

Weitere Informationen

Weitere Information zu der BAFA-Beratungsförderung für Unternehmen erhalten Sie hier:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Gerne helfen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur BAFA-Beratungsförderung oder einer Beratung weiter!