Vereinfachungen bei Kurzarbeitergeld (KUG) – Gesetzgeber greift ein

Heute wurde von Gesetzgeber ein Gesetz beschlossen, welches die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abfedern soll.

Dieses Gesetz sieht den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vor und soll rückwirkend zum 01. März 2020 gelten. Diese befristete Vereinfachung bei der Beantragung des KUG sieht vor, dass nicht mehr wie bisher mindestens ein Drittel der Beschäftigen von einem Entgeltausfall von über 10 % betroffen sein müssen, sondern die Regelung bereits greift wenn es 10 % der Angestellten betrifft.

Der Aufbau von Negativstunden vor der Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll ganz oder zumindest teilweise entfallen und die Sozialversicherungsbeiträge werden nun zu 100 % erstattet. Ebenfalls sollen Leiharbeitnehmer ab sofort auch das KUG beziehen können, dieses war auch bisher nicht möglich.

Ein erster Schritt zur finanziellen Erleichterung der betroffenen Unternehmen.

Weitere Infos und aktuelle Neuerungen rund um das Kurzarbeitergeld finden Sie hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-kurzarbeit/

Autor

Tobias Dombrowski

Wer schreibt hier? Mein Name ist Tobias Dombrowski und ich bin Unternehmensberater für die Bereiche Krisenberatung, Existenzgründung und Marketing bei der Grow Business GmbH. Meine Spezialgebiete und meine Leidenschaft sind die Rettung von Unternehmen, die Gründung von Existenzen und der Ausbau von schon bestehenden Unternehmen. Auch Menschen, die noch ganz am Anfang Ihrer Geschäftsidee stehen oder nicht genau wissen, ob Ihr Vorhaben erfolgsversprechend ist, unterstütze ich regelmäßig.

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