Corona-Maßnahmen in Bremen
Corona-Soforthilfe & Maßnahmen
Die Maßnahmen in Bremen Überblick.
Stand: 02.04.2020
Corona-Soforthilfe für die Stadt Bremen
(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Bremen getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktionseinbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und die Stadt Bremen umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.
Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Bremen weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informationsangebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.
Maßnahmen für Unternehmen in Bremen
zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise
Corona-Soforthilfe der Stadt Bremen (Direktzuschuss Bremen, nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Regierung Bremen eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.
Antragstellung kurzzeitig pausiert – es werden Anpassung an dem Hilfspaket umgesetzt!
Höhe:
Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:
- bis zu 5.000 Euro (in begründeten Einzelfällen bis zu 20.000€ möglich)
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!
Voraussetzungen:
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. EURO Jahresumsatz
- Hauptberuflich freiberuflich Tätige
- Soloselbständige
-
mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen seit mindestens 6 Monaten (seit 1.9.2019)
- Keine Förderung von Unternehmen, die in der Fischerei, Aquakultur oder der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätig sind
Beantragung:
über BAB Förderbank. Antrag ist digital auszufüllen und mit den benötigten Anlagen per Mail an folgende Adressen zu schicken:
Bremen – zuschuss@bab-bremen.de
Bremerhaven – coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de
Antragsformular: Anträge für Bremen / Anträge für Bremerhaven
Quelle:
IHK Bremen
Hilfen der Landesbank in Bremen
Um die Unternehmen in Bremen vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Landesbank (BAB) die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.
Kredite der Landesbank BAB (Liquiditätshilfen):
- bis zu 50.000€ – Laufzeit bis 6 Jahre, im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei
- über 50.000€ – Laufzeit 5 Jahre, im ersten Jahr tilgungsfrei oder bei zwei Jahren Laufzeit mit endfälliger Tilgung
Voraussetzungen:
- Natürliche Personen
- freiberuflich Tätige
- kleine Unternehmen
- Betriebssitz und zu finanzierendes Vorhaben befinden sich im Land Bremen
- Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
Beantragung:
über BAB-Förderbank
Quelle:
BAB
Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise
Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!
Beratung in der Corona-Krise
Über uns
Als Unternehmensberatung mit den Beratungsschwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungsportfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.
Beratung in der Corona-Krise
Über uns
Als Unternehmensberatung mit den Beratungsschwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungsportfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.
Leistungen
Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:
Einschätzung der Lage
Erstgespräch
In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.
Einschätzung der Lage
Erstgespräch
In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.
Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme
Corona-Krise Kompaktberatung
Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungsempfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.
Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte
Unternehmensberatung in der Corona-Krise
Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangssituationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungsprojekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90 % Förderung möglich).
Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte
Unternehmensberatung in der Corona-Krise
Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangssituationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungsprojekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 100 % Förderung möglich).
Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften
Erstellung von Business- und Finanzplan
Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschaftsbank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungsstrategie.