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Corona-Maßnahmen in Hamburg2020-04-03T13:41:37+02:00

Corona-Maßnahmen in Hamburg

Corona-Soforthilfe & Maßnahmen

Die Maßnahmen in Hamburg Überblick.

Stand: 31.03.2020

Corona-Soforthilfe für die Stadt Hamburg

(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Hamburg getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Stadt haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktions­einbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und die Stadt Hamburg umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.

Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Hamburg weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informations­angebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.

Maßnahmen für Unternehmen in Hamburg

zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

Corona-Soforthilfe der Stadt Hamburg (Direktzuschuss Hamburg, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Regierung von Hamburg eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.

Höhe:

Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:

  • 2.500 Euro für Soloselbstständige
  • 5.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro bei bis zu 250 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!

Voraussetzungen:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft mit bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Künstler und Kulturschaffende, die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, oder als Freiberufler oder Selbständige tätig sind,
  • ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden Betriebsstätte in Hamburg aus ausführen,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Februar 2020 am Markt angeboten haben (Im Folgenden: „Antragsberechtigter“).

Gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren gemäß Art.2 Nr.18 AGVO, aber danach in Folge der Corona-Krise Schwierigkeiten geraten sind.
Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Beantragung:

über das Onlineportal der IFB Hamburg – https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

Quelle:

IFB Hamburg

Hilfen der IFB Hamburg

Um die Unternehmen in Hamburg vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die IFB Hamburg die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.

Kredite der IFB Hamburg (Liquiditätshilfen):

  • Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250 TEUR

Voraussetzungen:

  • Hamburger Unternehmen
  • Liquiditätsschwierigkeiten durch die Corona-COVID-19 Krise
  • Kurze Beschreibung, inwieweit Sie mit Ihrer Unternehmung von der Corona-COVID-19 Krise betroffen sind
  • Abschätzung Ihres Liquiditätsbedarfs zur Deckung von laufenden Fixkosten über die nächsten drei Monate

Beantragung:

IFB Hamburg

Quelle:

IFB Hamburg & HK24

Weitere Corona-Sofortmaßnahmen

Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise

Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!

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Beratung in der Corona-Krise

Über uns

Als Unternehmens­beratung mit den Beratungs­­schwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungs­­portfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.

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Leistungen

Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:

Einschätzung der Lage

Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

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Erstgespräch

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Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme

Corona-Krise Kompaktberatung

Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungs­empfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.

Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte

Unternehmensberatung in der Corona-Krise

Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangs­situationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungs­projekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90  % Förderung möglich).

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Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften

Erstellung von Business- und Finanzplan

Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschafts­bank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungs­strategie.

Aktuelles zur Corona-Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Krise, Handlungsmaßnahmen und Förderprogramme.

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100%-Förderung von Beratungskosten

3. April 2020|

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Den negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf kleine und mittelständische Unternehmen muss schnell entgegengewirkt werden.

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