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Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern2020-04-03T13:42:49+02:00

Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Corona-Soforthilfe & Maßnahmen

Die Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern Überblick.

Stand: 02.04.2020

Corona-Soforthilfe für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktions­einbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.

Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Mecklenburg-Vorpommern weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informations­angebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.

Maßnahmen für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

Corona-Soforthilfe vom Land Mecklenburg-Vorpommern (Direktzuschuss Mecklenburg-Vorpommern, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.

Höhe:

Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:

  • 9.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
  • 25.000 Euro bei bis zu 24 Beschäftigten
  • 40.000 Euro bei bis zu 49 Beschäftigten
  • 60.000 Euro bei bis zu 100 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 100 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Beantragung:

über Landes Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern per Post
Antragsformular: Antrag-Soforthilfe

Quelle:

Landes Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Hilfen der Landesbank in Mecklenburg-Vorpommern

Um die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.

Kredite der GSA (Liquiditätshilfen):

  • Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse
  • Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse
  • Laufzeit von 5 Jahren
  • Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei
  • Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Voraussetzungen:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (gilt für Freiberufler)
  • Formgebundener monatsgenauer Liquiditätsplan für 6 Monate
  • Eine Bescheinigung eines Steuerberaters, dass die vorgelegte Liquiditätsplanung plausibel und nachvollziehbar ist und dass keine Hinweise vorliegen, wonach das beantragte Darlehen vor dem 31.12.2019 eine negative Rückzahlungsprognose gehabt hätte. Ein Steuerberater hat auch zu bescheinigen, dass es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Vorschriften der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (Artikel 2 Nr. 18 AGVO) handelt

Beantragung:

bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung

Quelle:

GSA

Weitere Corona-Sofortmaßnahmen

Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise

Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!

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Beratung in der Corona-Krise

Über uns

Als Unternehmens­beratung mit den Beratungs­­schwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungs­­portfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.

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Leistungen

Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:

Einschätzung der Lage

Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

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Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme

Corona-Krise Kompaktberatung

Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungs­empfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.

Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte

Unternehmensberatung in der Corona-Krise

Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangs­situationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungs­projekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90  % Förderung möglich).

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Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften

Erstellung von Business- und Finanzplan

Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschafts­bank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungs­strategie.

Aktuelles zur Corona-Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Krise, Handlungsmaßnahmen und Förderprogramme.

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100%-Förderung von Beratungskosten

3. April 2020|

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Den negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf kleine und mittelständische Unternehmen muss schnell entgegengewirkt werden.

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