Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
Corona-Soforthilfe & Maßnahmen
Die Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern Überblick.
Stand: 02.04.2020
Corona-Soforthilfe für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktionseinbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.
Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Mecklenburg-Vorpommern weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informationsangebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.
Maßnahmen für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise
Corona-Soforthilfe vom Land Mecklenburg-Vorpommern (Direktzuschuss Mecklenburg-Vorpommern, nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.
Höhe:
Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:
- 9.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
- 25.000 Euro bei bis zu 24 Beschäftigten
- 40.000 Euro bei bis zu 49 Beschäftigten
- 60.000 Euro bei bis zu 100 Beschäftigten
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 100 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
- Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Beantragung:
über Landes Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern per Post
Antragsformular: Antrag-Soforthilfe
Quelle:
Landes Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Hilfen der Landesbank in Mecklenburg-Vorpommern
Um die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.
Kredite der GSA (Liquiditätshilfen):
- Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse
- Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse
- Laufzeit von 5 Jahren
- Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei
- Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Voraussetzungen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (gilt für Freiberufler)
- Formgebundener monatsgenauer Liquiditätsplan für 6 Monate
- Eine Bescheinigung eines Steuerberaters, dass die vorgelegte Liquiditätsplanung plausibel und nachvollziehbar ist und dass keine Hinweise vorliegen, wonach das beantragte Darlehen vor dem 31.12.2019 eine negative Rückzahlungsprognose gehabt hätte. Ein Steuerberater hat auch zu bescheinigen, dass es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Vorschriften der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (Artikel 2 Nr. 18 AGVO) handelt
Beantragung:
bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
Quelle:
GSA
Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise
Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!
Beratung in der Corona-Krise
Über uns
Als Unternehmensberatung mit den Beratungsschwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungsportfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.
Beratung in der Corona-Krise
Über uns
Als Unternehmensberatung mit den Beratungsschwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungsportfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.
Leistungen
Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:
Einschätzung der Lage
Erstgespräch
In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.
Einschätzung der Lage
Erstgespräch
In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.
Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme
Corona-Krise Kompaktberatung
Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungsempfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.
Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte
Unternehmensberatung in der Corona-Krise
Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangssituationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungsprojekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90 % Förderung möglich).
Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte
Unternehmensberatung in der Corona-Krise
Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangssituationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungsprojekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 100 % Förderung möglich).
Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften
Erstellung von Business- und Finanzplan
Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschaftsbank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungsstrategie.