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Corona-Maßnahmen in Niedersachsen2020-04-03T13:43:20+02:00

Corona-Maßnahmen in Niedersachsen

Corona-Soforthilfe & Maßnahmen

Die Maßnahmen in Niedersachsen Überblick.

Stand: 02.04.2020

Corona-Soforthilfe für das Bundesland Niedersachsen

(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Niedersachsen getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktions­einbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Niedersachsen umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.

Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Niedersachsen weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informations­angebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.

Maßnahmen für Unternehmen in Niedersachsen

zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

Corona-Soforthilfe vom Land Niedersachsen (Direktzuschuss Niedersachsen, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Niedersachsen eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.

Bitte beachten Sie, dass Sie seit dem 31.03.2020, ab 23:59 Uhr über die bisherige Landesrichtlinie „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ keine Anträge mehr stellen können!
Es ist jetzt eine Antragstellung im neuen Förderprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ möglich.

Höhe:

Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:

  • 9.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten,
  • 20.000 Euro bei bis zu 30 Beschäftigten
  • 25.000 Euro bei bis zu 49 Beschäftigt

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!

Voraussetzungen:

Kleine gewerbliche Unternehmen, Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte, bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme) und Soloselbstständige mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage befinden und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind.

  • Die Gewährung der Soforthilfe erfolgt nur, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin sich in Folge der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage befindet und/oder einen Liquiditätsengpass hat. Hierrüber ist eine entsprechende Erklärung im Antrag abzugeben.
  • Empfänger der Soforthilfe sind kleine gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.
  • Dem Antrag muss eine ausgefüllte De-minimis-Erklärung beigefügt sein. Die Soforthilfe kann nur gewährt werden, wenn die Ihrem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Kalenderjahren einen Gesamtbetrag von 200.000 Euro nicht überschreiten.
  • Nachweis der Unternehmung

Beantragung:

Antragsformular und den Ablauf der Antragstellung findet man hier – www.soforthilfe.nbank.de

Quelle:

N Bank

Hilfen der Landesbank in Niedersachsen

Um die Unternehmen in Niedersachsen vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die NBank die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.

Kredite der Landesbank NBank (Liquiditätshilfen):

  • 5.000 Euro bis 50.000 Euro
  • Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre
  • in den ersten zwei Jahren zinslos und tilgungsfrei

Voraussetzungen:

  • Freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresum-satz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die vor dem 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag Ihrer Gläubiger erfüllten.
  • Der/die Antragsteller/in muss
    … die Betriebsstätte in Niedersachsen haben
    … im Antrag ausführlich die aktuelle finanzielle Situation darlegen und.
    … darstellen, wie mit Hilfe des Darlehens aktuelle Liquiditätsengpässe überwunden werden sollen.

Beantragung:

direkt bei der NBank

Quelle:

NBank

Weitere Corona-Sofortmaßnahmen

Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise

Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!

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Beratung in der Corona-Krise

Über uns

Als Unternehmens­beratung mit den Beratungs­­schwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungs­­portfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.

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Leistungen

Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:

Einschätzung der Lage

Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

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Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme

Corona-Krise Kompaktberatung

Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungs­empfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.

Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte

Unternehmensberatung in der Corona-Krise

Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangs­situationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungs­projekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90  % Förderung möglich).

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Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften

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Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschafts­bank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungs­strategie.

Aktuelles zur Corona-Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Krise, Handlungsmaßnahmen und Förderprogramme.

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100%-Förderung von Beratungskosten

3. April 2020|

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Den negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf kleine und mittelständische Unternehmen muss schnell entgegengewirkt werden.

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