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Corona-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen2020-04-03T13:43:55+02:00

Corona-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Corona-Soforthilfe & Maßnahmen

Die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen Überblick.

Stand: 31.03.2020

Corona-Soforthilfe für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktions­einbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.

Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Nordrhein-Westfalen weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informations­angebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.

Maßnahmen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

Corona-Soforthilfe vom Land Nordrhein-Westfalen (Direktzuschuss Nordrhein-Westfalen, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.

Der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen greift zur Zahlung der Direktzuschüsse auf die Mittel des Bundes zurück.
Somit kann hier kein weiterer Zuschuss aus den Bundesmittel beantragt werden.
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten jedoch Zuschüsse aus Landesmitteln.

Höhe:

Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!

Voraussetzungen:

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb –

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise –

  • haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
  • Oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
  • Oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen

Beantragung:

über das Onlineportal der Onlineportal Wirtschaft.NRW – NUR Online!!
Antragsformular: Antragsformular NRW-Soforthilfe

Quelle:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Hilfen der Landesbank in Nordrhein-Westfalen

Um die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Landesbank (NRW.Bank) die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.

Kredite der Landesbank NRW.Bank (Liquiditätshilfen):

  • Antrag im Hausbankenverfahren, binden Sie bitte frühzeitig Ihre Hausbank mit ein!
  • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer und Freiberufler
  • Hilfe bei Liquiditätsengpässen
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
  • Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – ab sofort temporär für die Dauer der Krise neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt.
  • Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden
  • Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt:
    • endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
    • Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren

Voraussetzungen:

  • Existenzgründerinnen und -gründer
  • mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Mio € nicht überschreitet)
  • Angehörige der freien Berufe.

Beantragung:

über Hausbank in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank

Quelle:

NRW.Bank

Weitere Corona-Sofortmaßnahmen

Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise

Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!

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Beratung in der Corona-Krise

Über uns

Als Unternehmens­beratung mit den Beratungs­­schwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungs­­portfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.

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Leistungen

Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:

Einschätzung der Lage

Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

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Erstgespräch

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Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme

Corona-Krise Kompaktberatung

Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungs­empfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.

Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte

Unternehmensberatung in der Corona-Krise

Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangs­situationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungs­projekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90  % Förderung möglich).

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Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften

Erstellung von Business- und Finanzplan

Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschafts­bank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungs­strategie.

Aktuelles zur Corona-Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Krise, Handlungsmaßnahmen und Förderprogramme.

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100%-Förderung von Beratungskosten

3. April 2020|

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Den negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf kleine und mittelständische Unternehmen muss schnell entgegengewirkt werden.

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