Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
Corona-Soforthilfe & Maßnahmen
Die Maßnahmen in Rheinland-Pfalz Überblick.
Stand: 02.04.2020
Corona-Soforthilfe für das Bundesland Rheinland-Pfalz
(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Rheinland-Pfalz getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktionseinbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.
Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Rheinland-Pfalz weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informationsangebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.
Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise
Corona-Soforthilfe vom Land Rheinland-Pfalz (Direktzuschuss Rheinland-Pfalz, nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.
Der Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz greift zur Zahlung der Direktzuschüsse auf die Mittel des Bundes zurück.
Somit kann hier kein weiterer Zuschuss aus den Bundesmittel beantragt werden
Höhe:
Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:
- 9.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die im Haupterwerb
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Selbstständige tätig sind,
- ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz oder einem Sitz in Rheinland-Pfalz der Geschäftsführung aus ausführen,
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 01.12.2019 am Markt angeboten haben.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Öffentliche Unternehmen
- Unternehmen, die sich vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01) befunden haben.
Beantragung:
Per Mail an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Antragsformular: Antragsformular
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Hilfen der Landesbank in Rheinland-Pfalz
Um die Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Landesbank die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.
Kredite der Landesbank (Liquiditätshilfen):
- zu 10 Mitarbeiter 10.000 €
- zu 30 Mitarbeiter 30.000 €
- Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bis zu 10 Beschäftigten. Die Beschäftigtenzahl errechnet sich nach so genannten Vollzeitäquivalenten.
- der Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) zurückgegangen ist oder
- mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind.
Sie müssen den Umsatz- Honorar- oder Auftragsrückgang bei der Antragsstellung nicht weiter nachweisen. - Laufzeiten von 6 Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei.
Beantragung:
über Hausbank
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise
Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!
Beratung in der Corona-Krise
Über uns
Als Unternehmensberatung mit den Beratungsschwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungsportfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.
Beratung in der Corona-Krise
Über uns
Als Unternehmensberatung mit den Beratungsschwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungsportfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.
Leistungen
Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:
Einschätzung der Lage
Erstgespräch
In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.
Einschätzung der Lage
Erstgespräch
In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.
Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme
Corona-Krise Kompaktberatung
Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungsempfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.
Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte
Unternehmensberatung in der Corona-Krise
Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangssituationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungsprojekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90 % Förderung möglich).
Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte
Unternehmensberatung in der Corona-Krise
Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangssituationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungsprojekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 100 % Förderung möglich).
Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften
Erstellung von Business- und Finanzplan
Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschaftsbank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungsstrategie.