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Corona-Maßnahmen in Sachsen-Anhalt2020-04-03T13:46:02+02:00

Corona-Maßnahmen in Sachsen-Anhalt

Corona-Soforthilfe & Maßnahmen

Die Maßnahmen in Sachsen-Anhalt Überblick.

Stand: 31.03.2020

Corona-Soforthilfe für das Bundesland Sachsen-Anhalt

(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktions­einbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Sachsen-Anhalt umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.

Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Sachsen-Anhalt weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informations­angebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.

Maßnahmen für Unternehmen in Sachsen-Anhalt

zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

Corona-Soforthilfe vom Land Sachsen-Anhalt (Direktzuschuss Sachsen-Anhalt, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.

Höhe:

Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:

  • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten greifen die Bundesförderungen
  • 20.000 Euro bei bis zu 25 Beschäftigten
  • 25.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!

Voraussetzungen:

  • Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen
  • Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie
    • Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.)
    • Pachten
    • Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches)
    • Versicherungen (unternehmensbezogen)
    • Energiekosten
    • Instandhaltungskosten.

Beantragung:

per Mail an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt – soforthilfe-corona@ib-lsa.de
Antragsformular: Antrag-Soforthilfe

Quelle:

ISB Sachsen Anhalt

Hilfen der Landesbank in Sachsen-Anhalt

Um die Unternehmen in Sachsen-Anhalt vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Landesbank (ISB) die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.

Kredite der Landesbank ISB (Liquiditätshilfen):

  • IB-Mittelstandsdarlehen & IB-Gründungsdarlehen
  • min. 10.000 € bis max. 1,5 Mio. € ggf. im Einzelfall auch höher
  • Laufzeit max. 15 Jahre

Voraussetzungen:

  • Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Beantragung:

über Hausbank in Zusammenarbeit mit der ISB Sachsen-Anhalt

Quelle:

ISB Sachsen-Anhalt

Weitere Corona-Sofortmaßnahmen

Beratung für Unternehmen in der Corona-Krise

Nutzen Sie unser spezielles Beratungsangebot für Ihr Unternehmen, um die Herausforderungen der Corona-Krise erfolgreich zu meistern. Informieren Sie sich – bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir gerne weiter!

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Beratung in der Corona-Krise

Über uns

Als Unternehmens­beratung mit den Beratungs­­schwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungs­­portfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.

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Leistungen

Wie wir Sie in der Corona-Krise unterstützen können:

Einschätzung der Lage

Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

Einschätzung der Lage

Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

Konkrete Antworten auf Fragen und Probleme

Corona-Krise Kompaktberatung

Zu konkreten Fragestellungen wie z.B. zu Corona-Hilfen, Antragsverfahren, Sofortmaßnahmen, ist unsere Kompaktberatung ideal geeignet. In einer etwa 2-stündigen Beratung erhalten Sie Handlungs­empfehlungen, Anleitungen und wertvolles Wissen.

Weiterführende und punktuelle Beratung, Projekte

Unternehmensberatung in der Corona-Krise

Größere Problemstellungen, erhöhter Kapitalbedarf oder schwierige Ausgangs­situationen benötigen entsprechende Lösungen. In punktuellen Beratungen oder einem Beratungs­projekt werden maßgeschneiderten Lösungen erarbeitet (bis 90  % Förderung möglich).

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Unverzichtbar bei Darlehen und Bürgschaften

Erstellung von Business- und Finanzplan

Bei Krediten von Hausbank, KfW und Bürgschafts­bank müssen Sie einen guten sowie stichhaltigen Business- und Finanzplan vorlegen, damit Sie die Finanzmittel erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Pläne und Finanzierungs­strategie.

Aktuelles zur Corona-Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Krise, Handlungsmaßnahmen und Förderprogramme.

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100%-Förderung von Beratungskosten

3. April 2020|

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Den negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf kleine und mittelständische Unternehmen muss schnell entgegengewirkt werden.

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