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Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein2020-04-03T13:46:37+02:00

Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein

Corona-Soforthilfe & Maßnahmen

Die Maßnahmen in Schleswig-Holstein Überblick.

Stand: 02.04.2020

Corona-Soforthilfe für das Bundesland Schleswig-Holstein

(Direktzuschuss, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen viele Betriebe, Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein getroffen. Die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land haben die Einkünfte vieler Selbstständiger drastisch reduziert und sogar völlig einbrechen lassen. Zudem sind Lieferketten nicht mehr intakt, was zu ebenso zu Produktions­einbußen vieler Unternehmen führt. Um die betroffenen Unternehmen und Freiberufler vor den Folgen oder gar dem Verlust der eigenen Existenz zu schützen, haben der Bund und das Land Schleswig-Holstein umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen beschlossen.

Neben den Maßnahmen, die der Bund bereits beschlossen hat, stellt nun Schleswig-Holstein weitere Sofortmaßnahmen in Form von Krediten und Bürgschaften zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen stehen zur Beantragung und Ausschüttung parat. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Informations­angebot zu den einzelnen Corona-Sofortmaßnahmen. Für die Durchführung weiterer Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und der Beschaffung von weiteren Finanzhilfen stehen wir Ihnen mit unseren speziell auf die Corona-Krise ausgerichteten Leistungen zur Verfügung.

Maßnahmen für Unternehmen in Schleswig-Holstein

zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

Corona-Soforthilfe vom Land Schleswig-Holstein (Direktzuschuss Schleswig-Holstein, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Die deutsche Wirtschaft ist besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Zusätzlich zu den Soforthilfen der Bundesregierung, stellt die Landesregierung von Schleswig-Holstein eigene Hilfspakete für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung, welche in Kombination mit den Bundeshilfen beantragt werden können.

Der Haushalt des Landes Schleswig-Holstein greift zur Zahlung der Direktzuschüsse auf die Mittel des Bundes zurück. Somit kann hier kein weiterer Zuschuss aus den Bundesmittel beantragt werden.

Höhe:

Einmalige Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten:

  • 9.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen!

Voraussetzungen:

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Selbstständige tätig sind,
  • ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder einem Sitz in Schleswig-Holstein der Geschäftsführung aus ausführen,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 01.12.2019 am Markt angeboten haben. Update 02.04.2020: Diese Voraussetzung wurde so angepasst, dass nun auch Existenzgründer und Start-ups den Direktzuschuss erhalten können.

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen, die sich vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01) befunden haben.
  • Unternehmen, die nach dem 01.04.2020 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben

Beantragung:

Antragsformular herunterladen: Soforthilfeantrag IB.SH (PDF)
Anschließend ausgefüllt und unterschrieben im Upload-Portal der IB.SH hochladen: https://www.ib-sh.de/infoseite/coronavirus-soforthilfe-antragsupload/

Quelle:

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Hilfen der Landesbank in Schleswig-Holstein

Um die Unternehmen in Schleswig-Holstein vor Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise zu bewahren, bietet die Landesbank (IB.SH) die Möglichkeit, Kredite in beschleunigten Verfahren zu gewähren.

Kredite der Landesbank IB.SH (Liquiditätshilfen):

  • IB.SH Mittelstandskredit
  • min. 25.000 € bis max. 250.000 €
  • Laufzeit 2-12 Jahre bis zu 2 tilgungsfreie Jahre

Voraussetzungen:

  • natürliche Personen und Unternehmen
  • Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
  • Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragstellung max. 349 beträgt
  • Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist
  • bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter/innen abzugeben

Beantragung:

Über Hausbank oder direkt bei der IB.SH

Quelle:

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Weitere Corona-Sofortmaßnahmen

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Als Unternehmens­beratung mit den Beratungs­­schwerpunkten Restruktierung (Unternehmen in Schwierigkeiten), Existenzgründung und Marketing kennen wir die aktuellen Probleme, Herausforderungen und Zielsetzungen unserer Mandanten genau. Im Rahmen der Corona-Krise haben wir ein Beratungs­­portfolio zusammengestellt, mit dem wir Sie in der Corona-Krise lösungsorientiert und auf Augenhöhe unterstützen können.

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Erstgespräch

In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre Problemstellung, Ausgangssituation und prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es erfolgt in der Regel telefonisch.

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Aktuelles zur Corona-Hilfe

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100%-Förderung von Beratungskosten

3. April 2020|

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Den negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf kleine und mittelständische Unternehmen muss schnell entgegengewirkt werden.

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